Die "Herzstiftung Lippe" will dafür sorgen,
dass die technische Ausstattung der Notfallkette stimmt, wenn es gilt, für einen
Herzinfarkt-Patienten zu sorgen. Dazu zählen unter anderem rettende Defibrillatoren, die jeder medizinische Laie
bedienen kann. Aber auch eine Datenübermittlung aus dem Notarztwagen zur
Ambulanzklinik, so dass bereits vom Rettungsdienst der Patient zu Hause versorgt
wird, und schon im Rettungswagen in der Regel die Therapie beginnen kann; denn
jede Minute zählt.
Nur die Patienten, die schnell und professionell versorgt werden, profitieren
von einem gut funktionierenden Netzwerk, das sich im Dienste und zum Wohle der
Menschen aus der Region stellt. Hierfür steht die Herzstiftung Lippe. Um die die von ihr gesetzten Ziele zu erreichen bedarf es nicht nur den Einsatz
aller im Sinne der Stiftung ehrenamtlich tätigen Personen, sondern auch die
Bereithaltung der hierfür notwendigen finanziellen Mittel.
Was können
Sie tun?
Wofür die Herzstiftung um Ihre finanzielle
Unterstützung bittet. Die Stiftung ist wegen Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege durch Bescheinigung des Finanzamtes Borken, als
steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt, so dass Ihre Geldzuwendungen im
Sinne des § 10b Einkommenssteuergesetzes als Spende abzugfähig ist.
Entsprechende Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigung) werden Ihnen selbstverständlich
umgehend zugesandt. Auf Grund der bestehenden Verwaltungsstrukturen ist
gewährleistet, dass die Zuwendungen (Spenden) zu 100% ausschließlich für den
Stiftungszweck verwand und nicht durch Verwaltungskosten zum Teil aufgezehrt
werden.
Für Ihre Hilfe möchten wir uns bei Ihnen schon jetzt herzlich bedanken.