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Wofür die Herzstiftung um Ihre finanzielle Unterstützung bittet. Die Stiftung ist wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege durch Bescheinigung des Finanzamtes Borken, als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt, so dass Ihre Geldzuwendungen im Sinne des § 10b Einkommenssteuergesetzes als Spende abzugfähig ist. 

StetoskopEntsprechende Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigung) werden Ihnen selbstverständlich umgehend zugesandt. Auf Grund der bestehenden Verwaltungsstrukturen ist gewährleistet, dass die Zuwendungen (Spenden) zu 100% ausschließlich für den Stiftungszweck verwand und nicht durch Verwaltungskosten zum Teil aufgezehrt werden.

Für Ihre Hilfe möchten wir uns bei Ihnen schon jetzt herzlich bedanken.

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