|
Was können
Sie tun?
Wofür die Herzstiftung um Ihre finanzielle
Unterstützung bittet. Die Stiftung ist wegen Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege durch Bescheinigung des Finanzamtes Borken, als
steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt, so dass Ihre Geldzuwendungen im
Sinne des § 10b Einkommenssteuergesetzes als Spende abzugfähig ist.
Entsprechende Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigung) werden Ihnen selbstverständlich
umgehend zugesandt. Auf Grund der bestehenden Verwaltungsstrukturen ist
gewährleistet, dass die Zuwendungen (Spenden) zu 100% ausschließlich für den
Stiftungszweck verwand und nicht durch Verwaltungskosten zum Teil aufgezehrt
werden.
Für Ihre Hilfe möchten wir uns bei Ihnen schon jetzt herzlich bedanken.

Bankverbindung:
- Sparkasse
Vest Recklinghausen
BLZ 426 501 50
Konto-Nr. 90 213 570
-
|